Wir stellen allen Personen, die in beruflicher Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit mit uns in Verbindung stehen, einen internen Meldeweg für Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften zur Verfügung. Grundsätzlich möchten wir jeden dazu ermutigen, sich zuerst an unsere interne Meldestelle wenden. Der Schutz Ihrer Identität wird durch die Mitarbeiter der Meldestelle besonders gewahrt und diese kümmern sich unabhängig um die Bearbeitung Ihres Hinweises. Wir haben dazu die interne Meldestelle an einen Partner, die vimopro GmbH, ausgelagert. Ihre Hinweise können Sie über folgenden Link einreichen:
Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Telefon an die interne Meldestelle wenden. In einem solchen Fall ist jedoch keine Anonymisierung möglich:
vimopro GmbH
- interne Meldestelle –
Benediktinerring 10
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: +49 7721 69811 50
E-Mail: whistleblower@vimopro.de
Sie haben auch grundsätzlich das Recht, sich direkt an eine externe Meldestelle zu wenden. Bitte beachten Sie, dass wir Sie dennoch ermutigen möchten, sich zuerst an unsere interne Meldestelle zu wenden. Sie sind im Rahmen dessen genauso gut geschützt und Ihre Identität wird durch die Mitarbeiter der Meldestelle vertraulich behandelt.
Gemäß §7 Abs. 1 HinSchG ist der Weg über die interne Meldestelle zu bevorzugen, sofern zu erwarten ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und auch Sie nicht mit Repressalien rechnen müssen, durch bspw. ungeeignete Mitarbeiter in der internen Meldestelle.
Haben Sie jedoch Sorge, dass Ihnen dennoch Repressalien drohen könnten, können Sie sich an eine der folgenden externen Meldestellen wenden.
Die externen Meldestellen sind je nach Art des Verstoßes unterschiedlich zuständig. Eine Übersicht erhalten Sie hier:
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 94 99 – 0
Fax: 0228 94 99 – 400
Das Bundeskartellamt ist Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:
• auf verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen (Kartellverbot) zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen Lieferanten und Abnehmern (vertikal)
• auf verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen oder Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (Missbrauchsaufsicht),
• auf weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen (z.B. Aufrufe zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts),
• auf verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act))
Hinweise sind einzureichen über:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 10
8
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 – 2355
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die Meldestelle für Hinweise zu folgenden Themen:
• Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen
Verstöße im Bereich Finanzprodukte
• Verstöße im Bereich Finanzmärkte
• Verstöße im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Hinweise sind einzureichen über:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Telefax: +49 228 410-5050
Das Bundesamt für Justiz ist für alle anderen Arten von Verstößen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz zuständig. Diese Meldestelle leitet im Zweifel auch Meldungen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, an die anderen Meldestellen weiter.
Hinweise sind einzureichen über:
http://formulare.bfj.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=externeMeldestelle